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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Glasfolierung, Fahrzeugfolierung, Fahrzeugbeschriftung und Scheibentönung von Signarama Landshut – für Privat- und Geschäftskunden.

Stand: September 2026

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Angebot & Vertragsschluss
  3. Leistungen & Entwürfe
  4. Mitwirkung des Kunden
  5. Lack, Glas & Untergründe
  6. Scheibentönung
  7. Preise & Zahlung
  8. Termine & Ausführung
  9. Abnahme & Pflege
  10. Eigentumsvorbehalt
  11. Mängelrechte & Garantien
  12. Haftung
  13. Urheber- & Nutzungsrechte
  14. Widerrufsrecht für Verbraucher
  15. Schlussbestimmungen

01Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen des Standorts Signarama Landshut, Ergoldinger Straße 2/B, Tor 4, 84030 Landshut. Vertragspartner ist die Duo-Projekt GmbH, Straubinger Str. 22, 94356 Kirchroth (nachfolgend „wir“). Leistungen sind insbesondere die Folierung von Glasflächen, die Folierung und Beschriftung von Fahrzeugen, die Scheibentönung sowie die Gestaltung und Lieferung von Folienmotiven.
  2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, sind als solche gekennzeichnet.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.

02Angebot & Vertragsschluss

  1. Darstellungen und Preise auf unserer Website („ab“-Preise) sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Unsere schriftlichen Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, soweit nichts anderes angegeben ist.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt (z. B. per Unterschrift, E-Mail oder WhatsApp) oder wir einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigen oder mit der Ausführung beginnen.
  3. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs sollen in Textform festgehalten werden. Vom Kunden veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung können zu Mehrkosten und geänderten Terminen führen.

03Leistungen & Entwürfe

  1. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Wir verarbeiten Markenfolien namhafter Hersteller; die konkrete Folie legen wir im Angebot fest. Gleichwertige Ersatzprodukte dürfen wir einsetzen, wenn das vereinbarte Produkt nicht lieferbar ist und dies für den Kunden zumutbar ist.
  2. Gestaltungen (z. B. für Beschriftungen, Logos oder Glasdekor) erstellen wir auf Grundlage der Vorgaben des Kunden. Vor der Produktion erhält der Kunde einen Entwurf zur Freigabe. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für Inhalt, Schreibweise, Maße und Kontaktdaten; nach Freigabe erkannte Fehler gehen zu seinen Lasten.
  3. Entwürfe, Visualisierungen und Muster, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder ohne späteren Auftrag bleiben, können wir nach Absprache berechnen.
  4. Farben am Bildschirm, in Visualisierungen und auf Mustern können vom Endergebnis technisch bedingt abweichen. Geringe Abweichungen in Farbe, Struktur und Glanzgrad zwischen Folienchargen sowie gegenüber Lack oder Originalteilen sind kein Mangel.

04Mitwirkung des Kunden

  1. Fahrzeuge sind zum vereinbarten Termin gewaschen, trocken und frei von Wachs, Politur und Versiegelung anzuliefern. Aufwand für zusätzliche Reinigung können wir nach Aufwand berechnen. Persönliche Gegenstände sind vorab zu entfernen.
  2. Glasflächen müssen am Montagetag frei zugänglich sein (z. B. Möbel, Pflanzen und Dekoration entfernt). Der Kunde stellt Strom und – soweit erforderlich – einen Wasseranschluss zur Verfügung. Werden Hubarbeitsbühnen oder Gerüste benötigt, stimmen wir dies im Angebot ab.
  3. Der Kunde teilt uns vorab mit, welche Verglasung verbaut ist (z. B. Isolierglas, Sicherheitsglas, beschichtetes Glas), soweit ihm dies bekannt ist, und ob die Glasfläche besonderen Anforderungen unterliegt. Ist der Kunde Mieter, holt er die Zustimmung des Vermieters ein.
  4. Der Kunde versichert, über die Rechte an allen übergebenen Logos, Texten, Bildern und Marken zu verfügen. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.

05Lack, Glas & Untergründe

  1. Die Haltbarkeit einer Folierung setzt einen intakten, fachgerecht lackierten Untergrund voraus. Bei nachlackierten, nicht werkseitig lackierten oder vorgeschädigten Flächen (z. B. Steinschläge, Rost, Kratzer, Klarlackablösungen) kann es beim späteren Entfernen der Folie zu Lackablösungen kommen. Hierfür haften wir nur bei Verschulden. Auf erkennbare Vorschäden weisen wir vor Beginn der Arbeiten hin; wir dokumentieren den Zustand bei Bedarf mit Fotos.
  2. Vorhandene Folien, Aufkleber oder Beschriftungen entfernen wir nur nach Vereinbarung und nach Aufwand.
  3. Das Aufbringen von Sonnenschutz- und Sicherheitsfolien verändert das Temperaturverhalten einer Scheibe. Wir prüfen die Eignung der Glasfläche anhand der Angaben des Kunden und der Empfehlungen des Folienherstellers. Für Glasbruch, der auf unzutreffende Angaben zur Verglasung, auf bereits vorhandene Beschädigungen (z. B. Kantenverletzungen) oder auf bauliche Gegebenheiten zurückgeht, haften wir nur bei Verschulden.
  4. Folien für Glasflächen werden in der Regel nass verklebt. Während der Trocknungsphase (je nach Folie, Witterung und Jahreszeit bis zu mehrere Wochen) können Schleier, kleine Wasserbläschen oder eine leichte Trübung sichtbar sein. Dies ist technisch bedingt und kein Mangel.

06Scheibentönung

  1. Wir verwenden für die Scheibentönung von Fahrzeugen Folien mit Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG). Die ABG wird dem Kunden ausgehändigt; sie ist im Fahrzeug mitzuführen, soweit dies nach der ABG vorgeschrieben ist.
  2. Tönungsfolien bringen wir nur an Scheiben an, an denen dies nach den geltenden Vorschriften zulässig ist. Für die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben gelten besondere gesetzliche Beschränkungen.
  3. Beheizbare Heckscheiben und Antennen sind nach der Tönung pfleglich zu behandeln. Beschädigungen der Heizfäden durch spätere unsachgemäße Reinigung oder durch das Entfernen der Folie durch Dritte gehen nicht zu unseren Lasten.

07Preise & Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Kosten für An- und Abfahrt, Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder Arbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten berechnen wir nur, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder gesondert vereinbart sind.
  3. Der Rechnungsbetrag ist mit Abnahme bzw. Übergabe ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Fahrzeugen erfolgt die Übergabe grundsätzlich Zug um Zug gegen Zahlung.
  4. Bei Aufträgen mit individuell bestelltem Material oder einem Auftragswert über 1.000 € können wir eine angemessene Anzahlung verlangen; sie wird im Angebot ausgewiesen. Bei länger dauernden Aufträgen können wir Abschlagszahlungen nach § 632a BGB verlangen.
  5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern bleibt die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das Recht von Verbrauchern, bei Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten, bleibt unberührt.

08Termine & Ausführung

  1. Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Angaben zur Dauer einer Folierung sind Richtwerte.
  2. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe unserer Folienhersteller, Witterung (bei Außenarbeiten) oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern die Frist angemessen. Wir informieren den Kunden unverzüglich.
  3. Sagt der Kunde einen vereinbarten Montagetermin weniger als zwei Werktage vorher ab oder ist die Arbeit aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht möglich (z. B. Glasflächen nicht zugänglich), können wir den entstandenen Aufwand berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  4. Wir dürfen zur Ausführung qualifizierte Partnerbetriebe aus dem Signarama-Netzwerk einsetzen.

09Abnahme & Pflege

  1. Nach Fertigstellung nimmt der Kunde die Leistung ab – bei Fahrzeugen in der Regel bei der Übergabe, bei Glasflächen nach Abschluss der Montage. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
  2. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Verbraucher weisen wir mit der Aufforderung zur Abnahme auf diese Folge hin.
  3. Mit der Übergabe erhält der Kunde Pflegehinweise. Insbesondere dürfen folierte Fahrzeuge in den ersten Tagen nicht in die Waschanlage oder mit dem Hochdruckreiniger gereinigt werden, und frisch montierte Glasfolien dürfen während der Trocknungsphase nicht gereinigt werden. Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegehinweise sind kein Mangel.

10Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren, die nicht fest mit einer Sache des Kunden verbunden werden (z. B. Folienbeschriftungen oder Aufkleber zur Selbstmontage, Schilder), bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  2. An Fahrzeugen, die sich zur Ausführung des Auftrags in unserem Besitz befinden, steht uns wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein Zurückbehaltungs- bzw. Werkunternehmerpfandrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

11Mängelrechte & Garantien

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Liegt ein Mangel vor, beseitigen wir ihn zunächst durch Nachbesserung oder Neuherstellung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, vom Vertrag zurücktreten und – nach Maßgabe von Ziffer 12 – Schadensersatz verlangen.
  2. Kein Mangel sind insbesondere: die in Ziffer 3.4 und 5.4 beschriebenen technisch bedingten Erscheinungen; natürlicher Verschleiß und Alterung von Folien (z. B. durch UV-Strahlung, Witterung, Streusalz); Schäden durch unsachgemäße Pflege, mechanische Einwirkung, Unfälle oder Eingriffe Dritter.
  3. Nur für Unternehmer: Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen; Kaufleute haben die Rüge- und Untersuchungspflichten nach § 377 HGB zu beachten. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme; dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Arbeiten an einem Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
  4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  5. Garantien der Folienhersteller (z. B. auf Haltbarkeit oder Farbbeständigkeit) gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers; die Garantiedauer nennen wir im Angebot. Für die Scheibentönung gewähren wir eine Garantie von mindestens fünf Jahren nach den im Angebot genannten Bedingungen.

12Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Für Fahrzeuge in unserer Obhut haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Wertgegenstände im Fahrzeug sind vom Kunden vor Übergabe zu entfernen.

13Urheber- & Nutzungsrechte

  1. An von uns erstellten Entwürfen und Gestaltungen erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich unbegrenzte Recht, sie für den vereinbarten Zweck zu nutzen (z. B. auf dem folierten Fahrzeug oder der Glasfläche). Eine darüber hinausgehende Nutzung – etwa für Druckprodukte oder durch andere Anbieter – bedarf unserer Zustimmung. Offene Gestaltungsdateien schulden wir nur bei gesonderter Vereinbarung.
  2. Wir dürfen ausgeführte Arbeiten als Referenz fotografieren und – bei Unternehmern ohne gesonderte Zustimmung, bei Verbrauchern nur mit deren Einwilligung – auf unserer Website und in sozialen Medien zeigen. Unternehmer können dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Kennzeichen und Personen machen wir unkenntlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

14Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. beim Termin vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, WhatsApp) geschlossen wurde. Für Verträge, die in unserer Werkstatt geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Duo-Projekt GmbH, Standort Signarama Landshut, Ergoldinger Straße 2/B, Tor 4, 84030 Landshut, Telefon: 0175 8431208, E-Mail: landshut@signarama.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. individuell geplottete Beschriftungen und Motive).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Duo-Projekt GmbH, Standort Signarama Landshut, Ergoldinger Straße 2/B, Tor 4, 84030 Landshut, E-Mail: landshut@signarama.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*) / erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

15Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Nur für Unternehmer: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Straubing. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Glasfolierung und Fahrzeugfolierung aus Landshut. Seit 2008 – bis 2026 als MFM Werk, heute als Teil des internationalen Signarama-Netzwerks.

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